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AGB
1. ALLGEMEINES
1.1 Nachfolgende allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle von Reser Films (nachfolgend Künstler) durchgeführten Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen. Diese gelten als angenommen und akzeptiert, wenn ihnen nicht umgehend mit Angebots- und Auftragserteilung oder Entgegennahme von Leistungen oder Lieferungen widersprochen wird.
1.2 „Bild-, Ton- und Videoaufnahmen“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Künstler hergestellten Produkte, gleich welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
2. PRODUKTIONSAUFTRÄGE
2.1 Der Künstler wird erteilte Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt ausführen. Zur Ausführung des Auftrages kann auf Leistungen Dritter (Lieferanten, Dienstleister, Vermieter, etc.) zurückgegriffen werden bzw. diese zur Ausführung von Arbeiten im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag beauftragt werden. Hinsichtlich der Art und Ausführung des Auftrages ist der Künstler frei, es sei denn, es liegt eine schriftliche Anweisung vor. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Ort der Videoaufnahmen, die Bildgestaltung, sowie die technische Umsetzung des erteilten Auftrages.
2.2 Der Künstler wählt im Anschluss an den videografischen Teil des Auftrages die Video-, Bild- und Tonaufzeichnungen aus, die dem Auftraggeber nach Fertigstellung ausgeliefert werden.
3. URHEBERRECHT
3.1 Dem Künstler steht das Urheberrecht an den Video-, Bild- und Tonaufzeichnungen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu.
3.2 Die vom Künstler hergestellten Video-, Bild- und Tonaufzeichnungen sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Für die private Nutzung werden die Nutzungsrechte an den Lichtbildern eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige Genehmigung des Künstlers nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
3.3 Bei der Verwendung der Video-, Bild- und Tonaufnahmen kann der Künstler verlangen, als Urheber dieser Aufnahmen ausdrücklich genannt zu werden. Eine Verletzung dieses Rechtes berechtigt den Künstler zum Schadensersatz.
3.4 Der Künstler ist berechtigt, die Video-, Bild- und Tonaufzeichnungen im Rahmen der Eigenwerbung und Publikation zu verwenden.
3.5 Die Originaldateien und Sicherungskopien verbleiben beim Künstler. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht und kann nur in einer gesonderten Vereinbarung bestimmt werden.
4. VERGÃœTUNG / HONORARE / EIGENTUMSVORBEHALT
4.1 Für die Herstellung der Video-, Bild- und Tonaufzeichnungen wird ein Honorar in Form eines Stundensatzes, eines Tagessatzes oder als vereinbarte Pauschale berechnet. Mit diesem Honorar ist die videografische Leistung im zeitlich vereinbarten Rahmen abgedeckt. Videoschnitt, Bildbearbeitung und sonstige Leistungen im Anschluss an den videografischen Auftrag werden gesondert in Rechnung gestellt. Inklusivleistungen sind im
Voraus zu vereinbaren. Es besteht lediglich ein Anspruch auf bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarte Leistungen.
4.2 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar entsprechend der gültigen Stundensätze gemÃ¤ß Auftragserteilung. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so wird dieses auch auf Wartezeiten berechnet.
4.3 Durch den Auftrag anfallende Folgekosten, wie z.B. Porto, Material, erforderliche Spesen und Auslagen, Lizenzrechte, sowie Verpackungen sind im Honorar enthalten. Sollten besondere Kosten anfallen, welche auf Sonderwünsche des Auftraggebers beruhen, sind diese im Voraus vertraglich zu vereinbaren.
4.4 Das Honorar ist zum Zeitpunkt der Leistungserbringung fällig, d.h. spätestens mit Übergabe der Video-, Bild- oder Tonaufzeichnungen oder per Vorauskasse. Ausnahmen gelten nur, wenn diese vorher schriftlich festgelegt wurden.
4.5 Fällige Rechnungen sind direkt nach Rechnungserhalt, ohne Abzug, zu zahlen. Das vereinbarte Honorar enthält keinen Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemÃ¤ß § 19 UStG.*
4.6 Bei Nachbestellungen von Video-, Bild- oder Tonaufzeichnungen oder sonstigen damit verbundenen Produkten, verbleibt das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der Rechnungssumme beim Künstler. Auslieferungsanspruch besteht erst nach kompletter Honorarzahlung.
5. AUSFALLHONORAR / SCHADENERSATZ
5.1 Sollte die Auftragserteilung für die Erbringung von Leistungen Seitens des Auftraggebers widerrufen werden, so wird eine Aufwandentschädigung fällig. Das Ausfallhonorar richtet sich nach dem Zeitpunkt des Widerrufs und wird prozentual auf das vereinbarte Honorar berechnet.
Es gelten folgende Fristen:
- zwischen 10 – 14 Tage vor dem Auftragstermin: 30%
- zwischen 4 – 10 Tagen vor dem Auftragstermin: 60%
- ab 3 Tagen vor dem Auftragstermin: 100% des vereinbarten Honorars
Das Ausfallhonorar wird mit Zugang des Widerrufs fällig und ist sofort zahlbar.
5.2 Sollte die Leistungserbringung aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat (plötzliche Krankheit, Verkehrsstörung, etc.) gestört oder verhindert werden, kann keine Haftung für daraus resultierende Schäden übernommen werden. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht. Im Fall von Krankheit oder anderer Verhinderung aus wichtigem Grund, wird der Künstler versuchen, für Ersatz zu sorgen. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis und begründet keinen Anspruch aus diesem Vertrag. Für die Leistungen eines Ersatzvideografen / Künstlers wird keine Haftung übernommen. Das Honorar ist mit dem Ersatzvideografen / Künstler neu zu verhandeln und kann von dem vereinbarten Honorar des Künstlers abweichen.
5.3 Bei jeglicher unberechtigter (ohne ausdrückliche Zustimmung des Künstlers in schriftlicher oder elektronischer Form) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials für kommerzielle Zwecke ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
6. HAFTUNG
6.1 Der Künstler übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Formular (Veröffentlichungsvertrag) beigefügt.
6.2 Der Künstler haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Dies gilt auch für die Schäden aus unerlaubten Handlungen oder positiven Vertragsverletzungen. Der Ersatz mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen.
6.3 Für Mängel, die aus unrichtigen oder ungenauen Angeben des Auftraggebers resultieren, übernimmt der Künstler keine Haftung.
6.4 Im Fall einer mangelhaft ausgeführten Leistung, steht dem Auftraggeber ein Verbesserungsanspruch zu. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder wird diese vom Künstler abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet, dazu zählen speziell Farbdifferenzen aus Aufnahmen oder Nachbearbeitungen, die rein technisch bedingt sind. Unerhebliche Mängel stellen keinen Reklamationsanspruch dar.
6.5 Mängelrügen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als mängelfrei abgenommen.
7. DATENSCHUTZ
7.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Künstler verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Dies gilt auch bei Lieferungen ins Ausland.
8.2 Nebenabreden zur Auftragserteilung oder zu den AGB bedürfen der Schriftform.
8.3 Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen aus diesen AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Ersetzung ungültiger Bestimmungen durch sinnentsprechend wirksame Bestimmungen.
8.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnsitz des Künstlers, wenn der Kunde nicht Verbraucher ist.
Die AGB gelten ab 01. Oktober 2021
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